"Ausdauer wird früher oder später belohnt – meistens aber später." (Wilhelm Busch)
"Teilnehmen ist wichtiger als siegen." (Pierre Baron de Coubertin)
"Je schwieriger ein Sieg, desto größer die Freude am Gewinnen." (Pelé)

Förderungen für den Sport im Kreisgebiet Herford

Auch Sportvereine benötigen Geld, um ihre Ideen und Projekte umzusetzen. Ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge können größere Vorhaben häufig nicht realisiert werden. Aus diesem Grund haben wir einmal einige Fördermöglichkeiten zusammengefasst und vereinfacht dargestellt.

Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen

Ab sofort können Sportvereine in NRW von einem neuen Förderprogramm profitieren. Anders als in den letzten zwei großen Förderprogrammen sind es in diesem EU-Förderprogramm nicht die Sportstätten, sondern die „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“, die im Fokus der Förderung stehen.

Von den 30 Millionen Euro für NRW stehen den Sportvereinen aus dem Kreis Herford 400.000,- Euro für Investitionen im Digitalisierungsbereich zur Verfügung. Das Wichtigste im Überblick:

  • Gefördert werden u.a. Notebooks, Tablets, Drucker, Serversysteme und digitale Steuerungstechnik zur energetischen Modernisierung.
  • Den Sportvereinen im Kreis Herford stehen insgesamt 400.000,- Euro zur Verfügung, auch Stadt- und Gemeindesportverbände können Anträge stellen.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 100% (Vollfinanzierung).
  • Die Förderobergrenze liegt pro Verein bei 20.000,- Euro. Somit kommen möglichst viele Vereine in den Genuss einer Förderung. Die Mindestförderung beträgt 2.000,- Euro.
  • Aufgrund des zu erwartenden Antragsaufkommens haben wir uns nun doch für ein „Windhundverfahren“ in der Vergabe entschieden. Es ist also Eile bei der Antragstellung geboten! Sind alle Fördermittel verplant, schließen wir das Programm ab.
  • Bis spätestens zum 10.03.2023 sind die Anträge ausschließlich per E-Mail an den Kreissportbund Herford zu richten: digitalisierung(a)ksb-herford.de.
  • Erst nach dem Bewilligungsbescheid (Förderzusage) darf gekauft werden, vorher wird es „förderschädlich“.
  • Nach dem Bewilligungsbescheid sind drei Angebote einzuholen.
  • Rückfragen können Sie entweder an unser Team Digitalisierung richten oder direkt an den Landessportbund NRW. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch erreichbar (Tel. 05221 13-1436).

Hier geht es nun zum Antragsformular und den FAQ’s, die weitere Fragen beantworten werden. Link zum Förderprogramm.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind:

  • Laptops/Tablets/Notebooks/PCs
  • Digitalen Whiteboards/ Smartboards
  • Videokonferenz- und Videoübertragungs- sowie Präsentationssysteme
  • Monitore
  • Scanner
  • Digitale Fotokameras
  • Computer-Lautsprecher
  • Sound-und Videosysteme für die Kommunikation im Verwaltungsbereich (z. B. Videokonferenzen)
  • Sound- und Videosysteme für den Sportbetrieb sind nur förderfähig, wenn sie der Kommunikation und Anleitung von Sportgruppen oder dem Streaming von breitensportlichen Wettbewerben dienen
  • Netzwerktechnik, Breitband-Internet-Zugang¹
  • Digitale Steuerungstechnik zur energetischen Modernisierung (z. Bsp.: Automatisierte Beleuchtung; intelligente Heizungssteuerung)
  • WLAN-Router, Repeater, Access-Points
  • Zubehör, wie Mäuse, Drucker, Tastaturen, Headsets, Mikrofone, Webcams, Docking-Stations, Stifte für die digitale Eingabe auf Endgeräten
  • Leitungen und Kabel zur Verwendung o.g. Ausstattung wie Netzwerkkabel, Patchkabel, USB-(Verlängerungs-) Kabel/-Adapter/-Konverter (USB Typ A, USB Mini-B, USB Micro B, USB Typ C; USB 2.0, USB 3.0), Kabel und Konverter zur Bildübertragung (USB, HDMI, DisplayPort, Lightning, VGA, DVI), Gerätezuleitung (Strom, Innenbereich), Mehrfachsteckdose (Strom, Innenbereich), Verlängerungskabel (Strom, Innenbereich)
  • Serversysteme, Speichermedien, Datenschutz- und Datensicherungssysteme
  • digitale Zugangs- und Schließsysteme, digitale Zahlungssysteme
  • und in Verbindung mit der Anschaffung von Hardware Software und Spezial-Software wie zum Beispiel Vereinsverwaltungsprogramme und Programme zum Belegungs- bzw. Hallenmanagement

¹Der Ausbau eines Breitbandzugangs (Verlegung von Glasfaserkabeln) ist grundsätzlich förderfähig, jedoch raten wir aufgrund des kurzen Förderzeitraums davon ab. 

Nicht förderfähig sind: 

  • Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Sportausübung stehen
  • Dienstleistungen
  • Etwaige Einrichtungskosten oder sonstige mit der Anschaffung verbundene notwendige Dienstleistungen 
  • Smartphones
  • Sound- und Videosysteme zur unmittelbaren Sportausübung (Sportarten mit Musikbegleitung, Tanzen, Cheerleadern, etc.)
  • Software, die ohne Bezug zur gekauften Hardware erworben wird
  • Verlängerung von Softwareabonnements 
  • Erwerb von Softwareabonnements 
  • Erstellung von Webseiten   
  • Digitales Sportequipment wie z. Bsp. Segelflugsimulator, VR-Fechtanzug, digitale Schießanlage, Zeitmessanlagen
  • Schulungen zur Nutzung der entsprechenden Hardware und Software

Moderne Sportstätte 2022 - Programmaufruf II

Während sich der erste Programmaufruf im Sportstättenförderprogramm des Landes NRW „Moderne Sportstätte 2022“ im Wesentlichen auf die Entwicklung einer zeitgemäßen Vereinssportstätteninfrastruktur bezog, stehen in einem neuen, zweiten Aufruf erstmals Sportstätten und Bewegungsräume mit einer niederschwelligen, allgemein zugänglichen und bewegungsaktivierenden Infrastruktur im Freien (Outdoor) im Vordergrund.

Ziel dieses neuen "Aufrufes II" ist dabei vor allem auch die Förderung von Neuanlagen im Sinne einer zukunftsorientierten Sportstättenentwicklungsplanung in den Kommunen in NRW. Die Steuerung und Abstimmung des Programmaufrufes II erfolgt hierbei über die 54 Stadt- und Kreissportbünde. Jedem dieser Dachverbände und somit auch dem Kreissportbund (KSB) Herford steht hierbei ein verteilbares Budget von 500.000 Euro zur Verfügung. © Foto: Landessportbund NRW, Andrea Bowinkelmann.

  • Hier haben wir für Sie alle Informationen im Überblick
  • Hier können Sie eine Projektskizze erstellen
  • Hier finden Sie die Präsentation der Staatskanzlei NRW zum Förderaufruf II

Das Verfahren im Überblick

Nach einem vorgeschalteten bedarfsorientierten Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren mit den sportfachlich relevanten Kompetenzen vor Ort, wie den Stadt- und Gemeindesportverbänden (SSV/GSV), Sportvereinen und den betreffenden Kommunen, erfolgt nach endgültiger Entscheidung durch das neugebildete „Fachforum - Umsetzung Landesförderprogramm II - Moderne Sportstätte 2022“ (Stufe 1) das konkrete Bewilligungsverfahren über die Staatskanzlei NRW an die jeweiligen Antragsteller (Stufe 2). Zunächst ist eine Projektskizze unter den Fördervoraussetzungen der Richtlinien nach dem Runderlass der Staatskanzlei beim KSB Herford einzureichen. Eine Präsentation des Landes NRW zum Programmaufruf II mit Beispielen finden Sie hier.

Wer kann eine Projektskizze einreichen?

Mit dem Programmaufruf II erhalten Kreis- und Stadtsportbünde mit ihren Vereinen die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Bereichen innovative Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume zu schaffen, zeitgemäß auszustatten und weiterzuentwickeln. Wer kann aber eine Projektskizze beim KSB Herford einreichen?

  • Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Herford sind
  • Stadt- und Gemeindesportverbände im Kreis Herford
  • Städte und Gemeinden des Kreises Herford
  • Fördervereine und gemeinnützige GmbH (gGmbH)
  • Kreissportbund (KSB) Herford und die Sportjugend im KSB Herford

Alle antragsberechtigten Institutionen und Organisationen können bis zum 30.04.2022 über den Abfragebogen zum Programmaufruf II des KSB Herford eine oder mehrere Projektskizzen beim KSB Herford einreichen. Für jedes Vorhaben ist ein separater Abfragebogen auszufüllen. Projektskizzen (Vorhaben), die ab dem 1.05.2022 beim KSB Herford eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Hier geht es zur Projektskizze.

Der erste Schritt: Projektskizze einreichen

Alle Projektideen sind jeweils im Abfragebogen des KSB Herford einzutragen und auch bei diesem bis zum 30.04.2022 einzureichen. Die einzeln dargestellten Projektskizzen werden beim KSB Herford zunächst nach Sichtung gesammelt und an den örtlichen Stadt- oder Gemeindesportverband (SSV/GSV) sowie die jeweils zuständige Kommunalverwaltung weitergeleitet.

Der örtliche SSV/GSV erstellt danach im Anschluss gemeinsam („im Benehmen“) mit seiner Kommunalverwaltung eine Prioritätenliste zu den eingegangenen Projektvorhaben. Die abgestimmte Prioritätenliste ist durch den SSV/GSV bis spätestens zum 1. Juni 2022 beim KSB Herford einzureichen.

Das durch den KSB Herford gegründete Fachforum „Umsetzung Landesförderprogramm II – Moderne Sportstätte 2022“ trifft bis zum 31.07.2022 auf Grundlage der eingereichten Prioritätenlisten die konkreten Förderempfehlungen. Diese werden in einem abgestimmten Gesamtkontext hinsichtlich einer zukunftsorientierten Sportstättenentwicklung erfolgen.

Das Fachforum setzt sich wie folgt zusammen:

  • Jürgen Müller | Landrat des Kreises Herford
  • Stefan Struckmeier | Vorsitzender des Sportausschusses des Kreises Herford
  • Friedhelm Eickmann | Stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses des Kreises Herford
  • Gerhard Feldmann | Sprecher der Stadt- und Gemeindesportverbände im Kreis Herford
  • Ulf-Cord Dreier | Präsident Kreissportbund (KSB) Herford
  • Nils Wörmann | Geschäftsführer KSB Herford
  • Dennis Heymann | Fachkraft „Integration im Sport“ und Referent „Inklusion im Sport“, KSB Herford
  • Julia Sellenriek | Fachkraft „NRW bewegt seine KINDER!“ und „Fachkraft für Jugendthemen im Sport“, KSB Herford
  • Luka Rolfs | Referent "Der Kreis Herford lernt schwimmen!", Fachkraft "Bewegt GESUND bleiben in NRW!", Fachkraft "Bewegt ÄLTER werden in NRW!", KSB Herford

Abschließend legt der KSB Herford das Gesamtkonzept unter Nennung der jeweiligen empfohlenen Förderungen samt Antragsteller bei der Staatskanzlei NRW vor. Die Eingabe erfolgt ausschließlich durch den KSB Herford über das Online-Förderportal des Landessportbundes NRW vor. Parallel werden die Antragsteller durch den KSB Herford hierüber informiert.

Moderne Sportstätte 2022 - Programmaufruf I

Für die Sanierung bzw. Modernisierung vereinseigener Sportstätten im Kreis Herford stehen bis spätestens zum 31.01.2022 rund 3,9 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Information hat viele Vereinsvorstände und Kommunen schon vor längerer Zeit aufhorchen lassen. Das Förderprogramm ist bereits gestartet und in vielen Teilen von Nordrhein-Westfalen schon in die Praxis umgesetzt worden. Wie aber genau können Sportvereine vom Geldregen der Landesregierung profitieren? Diese Fragen möchten wir Ihnen nachfolgend beantworten.

Es wird die Modernisierung oder Sanierung von vereinseigenen oder langfristig gepachteten (mehr als 10 Jahre) Sportstätten mit einem Festbetrag finanziert. Die Förderung kann dabei mindestens 50% bis zu maximal 90% betragen. Gefördert werden auch Investitionsmaßnahmen zur Ausstattung, zum Umbau und zum Ersatzneubau von Sportstätten. Das Förderprogramm hat auch die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur, unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitale Modernisierung oder die Vermeidung von Unfällen im Fokus.

Wer bekommt wieviel?

Den Sportvereinen im Kreis Herford stehen 3.856.735 Euro zur Verfügung, die Berechnung ergibt sich aus dem 5-fachen der Sportpauschale aus dem Jahr 2018. Für die Städte und Gemeinden bedeutet das:

Herford 901.330 Euro, Bünde 616.840 Euro, Löhne 538.565 Euro und Enger, Hiddenhausen, Kirchlengern, Rödinghausen, Spenge und Vlotho jeweils 300.000 Euro.
Die Förderung ist für die Sportvereine und nicht die Kommunen bestimmt. Die Mittelbereitstellung erfolgt nicht über die Kommunen, sondern direkt durch die NRW.BANK an die Vereine, nachdem die Staatskanzlei NRW „grünes Licht“ für das Investitionsvorhaben des Vereins gegeben hat.

Der Verfahrensablauf in 2 Phasen

Wenn Ihr Verein die o.g. Kriterien erfüllt, dann können Sie schon jetzt eine Projektskizze erstellen und die Höhe Ihres Bedarfs klären (Kosten- und Finanzierungsplan).

Der Verfahrensablauf in 2 Phasen dargestellt:

Phase 1:
Einreichung der Projektvorhaben ist seit dem 01.10.2019 im Förderportal des Landessportbundes NRW möglich. Auf dieser Grundlage erstellen die SSV/GSV - gemeinsam mit dem KSB Herford - eine priorisierte Vorschlagsliste. Vor Weitergabe der Liste an die Staatskanzlei wird eine Stellungnahme (Benehmen) der Kommunalverwaltung eingeholt. Die Projektauswahl der Staatskanzlei erfolgt auf Grundlage dieser Liste.

Phase 2:
Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte: Die Maßnahmenträger:innen (Vereine) werden dann über die Auswahlentscheidung informiert. Abschließend werden die Vereine aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Die "Bewilligungsbehörde" ist die NRW.BANK.

 

Weitere Fördermöglichkeiten

Trotz der umfangreichen Förderung durch das Land NRW kann der Sportverein weitere Zuschüsse innerhalb des gleichen "Investitionsvorhabens im Vereinsstättenbau" in Anspruch nehmen. Ergänzend zu einer möglichen Förderung durch die Stadt oder Gemeinde, kann auch der Kreis Herford einen Zuschuss gewähren. In der Regel können dies 15% bzw. bis zu 40.000,- Euro der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sein. Der Kreis Herford legt ebenfalls eine Mindestgrenze von 10.000,- Euro für die Investitionskosten fest (Sportförderrichtlinien des Kreises Herford, Pos. 10). Nähere Infos zur Förderung durch den Kreis Herford: Herr Wojahn, Tel. 05221 13-1402 oder E-Mail: r.wojahn(at)kreis-herford.de.

Weitere Förderungen für Sportvereine

Sie haben eine tolle Idee für Ihren Sportverein und möchten diese auch so schnell es geht in die Tat umsetzen? Sie verfügen aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um zeitnah loszulegen? Mit den nachfolgend zusammengefassten Informationen möchte der KSB Herford Personen im sportlichen Ehrenamt unterstützen, die sich bislang nicht mit dem Thema Fremdfinanzierung, Mittelakquise oder Zuschüsse beschäftigt haben. Hier wird nicht auf das Thema "Marketing im Sport", wie z.B. das Trikotsponsoring der Jugendmannschaft durch ein Autohaus eingegangen, sondern vielmehr auf die Förderung durch öffentliche Mittelgeber.

Eine allgemeine Bezuschussung, um die Vereinskasse aufzubessern, ist dabei nicht möglich! Alle Förderungen beziehen sich dabei immer auf konkrete Vorhaben. Hinweis! Bitte bedenken Sie bei mehreren Mittelgebern, noch vor Beginn der Maßnahme, welche Finanzmittel sie wo und von wem einsetzen. Eine Überfinanzierung – also eine Finanzierung über die nachweisbaren Kosten – kann sich förderschädigend auswirken. Wer möchte schon im Falle einer Prüfung Finanzmittel zurückzahlen müssen?

In den neun Kommunen des Kreises Herford besteht eventuell vor Ort eine weitere Möglichkeit der Förderung. Hier kann sich ein Anruf im Rathaus zusätzlich lohnen (Fotos: "Sport im Park" im Bünder Steinmeisterpark).

Das Prozedere einer Förderung sieht meistens einen Antrag mit einer Beschreibung des Vorhabens und einen Kostenplan vor. Im Förderfall kann nach Abschluss der Maßnahme noch ein Nachweis über die tatsächlichen Kosten verpflichtend sein.

Welche Möglichkeiten einer Förderung haben Sie? Hier nur ein paar Beispiele:

  • Es kann die Übungsarbeit in Ihrem Verein bezuschusst werden (Landessportbund NRW und Kreis Herford).
  • Es können Freizeitpädagogische Maßnahmen oder ein Austausch mit Partnerstädten des Kreises Herford gefördert werden (Kreis Herford).
  • Eine Bezuschussung bei der Anschaffung von großen Sportgeräten ist durch den Kreis Herford auch möglich.
  • Ausfallgarantien oder Globalzuschüsse für Sportveranstaltungen (Kreis Herford).

Weitere bekannte und weniger bekannte Fördermöglichkeiten haben wir einmal hier als Download für Sie zusammengestellt. Sie haben weitere Fragen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten? Sprechen Sie uns gerne an - wir helfen Ihnen weiter!