Auch Sportvereine benötigen Geld, um ihre Ideen und Projekte umzusetzen. Ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge können größere Vorhaben häufig nicht realisiert werden. Aus diesem Grund haben wir einmal einige Fördermöglichkeiten zusammengefasst und vereinfacht dargestellt.
Ab sofort können Sportvereine in NRW von einem neuen Förderprogramm profitieren. Anders als in den letzten zwei großen Förderprogrammen sind es in diesem EU-Förderprogramm nicht die Sportstätten, sondern die „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“, die im Fokus der Förderung stehen.
Von den 30 Millionen Euro für NRW stehen den Sportvereinen aus dem Kreis Herford 400.000,- Euro für Investitionen im Digitalisierungsbereich zur Verfügung. Das Wichtigste im Überblick:
Hier geht es nun zum Antragsformular und den FAQ’s, die weitere Fragen beantworten werden. Link zum Förderprogramm.
Zuwendungsfähig sind:
¹Der Ausbau eines Breitbandzugangs (Verlegung von Glasfaserkabeln) ist grundsätzlich förderfähig, jedoch raten wir aufgrund des kurzen Förderzeitraums davon ab.
Nicht förderfähig sind:
Während sich der erste Programmaufruf im Sportstättenförderprogramm des Landes NRW „Moderne Sportstätte 2022“ im Wesentlichen auf die Entwicklung einer zeitgemäßen Vereinssportstätteninfrastruktur bezog, stehen in einem neuen, zweiten Aufruf erstmals Sportstätten und Bewegungsräume mit einer niederschwelligen, allgemein zugänglichen und bewegungsaktivierenden Infrastruktur im Freien (Outdoor) im Vordergrund.
Ziel dieses neuen "Aufrufes II" ist dabei vor allem auch die Förderung von Neuanlagen im Sinne einer zukunftsorientierten Sportstättenentwicklungsplanung in den Kommunen in NRW. Die Steuerung und Abstimmung des Programmaufrufes II erfolgt hierbei über die 54 Stadt- und Kreissportbünde. Jedem dieser Dachverbände und somit auch dem Kreissportbund (KSB) Herford steht hierbei ein verteilbares Budget von 500.000 Euro zur Verfügung. © Foto: Landessportbund NRW, Andrea Bowinkelmann.
Nach einem vorgeschalteten bedarfsorientierten Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren mit den sportfachlich relevanten Kompetenzen vor Ort, wie den Stadt- und Gemeindesportverbänden (SSV/GSV), Sportvereinen und den betreffenden Kommunen, erfolgt nach endgültiger Entscheidung durch das neugebildete „Fachforum - Umsetzung Landesförderprogramm II - Moderne Sportstätte 2022“ (Stufe 1) das konkrete Bewilligungsverfahren über die Staatskanzlei NRW an die jeweiligen Antragsteller (Stufe 2). Zunächst ist eine Projektskizze unter den Fördervoraussetzungen der Richtlinien nach dem Runderlass der Staatskanzlei beim KSB Herford einzureichen. Eine Präsentation des Landes NRW zum Programmaufruf II mit Beispielen finden Sie hier.
Mit dem Programmaufruf II erhalten Kreis- und Stadtsportbünde mit ihren Vereinen die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Bereichen innovative Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume zu schaffen, zeitgemäß auszustatten und weiterzuentwickeln. Wer kann aber eine Projektskizze beim KSB Herford einreichen?
Alle antragsberechtigten Institutionen und Organisationen können bis zum 30.04.2022 über den Abfragebogen zum Programmaufruf II des KSB Herford eine oder mehrere Projektskizzen beim KSB Herford einreichen. Für jedes Vorhaben ist ein separater Abfragebogen auszufüllen. Projektskizzen (Vorhaben), die ab dem 1.05.2022 beim KSB Herford eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Hier geht es zur Projektskizze.
Alle Projektideen sind jeweils im Abfragebogen des KSB Herford einzutragen und auch bei diesem bis zum 30.04.2022 einzureichen. Die einzeln dargestellten Projektskizzen werden beim KSB Herford zunächst nach Sichtung gesammelt und an den örtlichen Stadt- oder Gemeindesportverband (SSV/GSV) sowie die jeweils zuständige Kommunalverwaltung weitergeleitet.
Der örtliche SSV/GSV erstellt danach im Anschluss gemeinsam („im Benehmen“) mit seiner Kommunalverwaltung eine Prioritätenliste zu den eingegangenen Projektvorhaben. Die abgestimmte Prioritätenliste ist durch den SSV/GSV bis spätestens zum 1. Juni 2022 beim KSB Herford einzureichen.
Das durch den KSB Herford gegründete Fachforum „Umsetzung Landesförderprogramm II – Moderne Sportstätte 2022“ trifft bis zum 31.07.2022 auf Grundlage der eingereichten Prioritätenlisten die konkreten Förderempfehlungen. Diese werden in einem abgestimmten Gesamtkontext hinsichtlich einer zukunftsorientierten Sportstättenentwicklung erfolgen.
Das Fachforum setzt sich wie folgt zusammen:
Abschließend legt der KSB Herford das Gesamtkonzept unter Nennung der jeweiligen empfohlenen Förderungen samt Antragsteller bei der Staatskanzlei NRW vor. Die Eingabe erfolgt ausschließlich durch den KSB Herford über das Online-Förderportal des Landessportbundes NRW vor. Parallel werden die Antragsteller durch den KSB Herford hierüber informiert.
Für die Sanierung bzw. Modernisierung vereinseigener Sportstätten im Kreis Herford stehen bis spätestens zum 31.01.2022 rund 3,9 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Information hat viele Vereinsvorstände und Kommunen schon vor längerer Zeit aufhorchen lassen. Das Förderprogramm ist bereits gestartet und in vielen Teilen von Nordrhein-Westfalen schon in die Praxis umgesetzt worden. Wie aber genau können Sportvereine vom Geldregen der Landesregierung profitieren? Diese Fragen möchten wir Ihnen nachfolgend beantworten.
Es wird die Modernisierung oder Sanierung von vereinseigenen oder langfristig gepachteten (mehr als 10 Jahre) Sportstätten mit einem Festbetrag finanziert. Die Förderung kann dabei mindestens 50% bis zu maximal 90% betragen. Gefördert werden auch Investitionsmaßnahmen zur Ausstattung, zum Umbau und zum Ersatzneubau von Sportstätten. Das Förderprogramm hat auch die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur, unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitale Modernisierung oder die Vermeidung von Unfällen im Fokus.
Den Sportvereinen im Kreis Herford stehen 3.856.735 Euro zur Verfügung, die Berechnung ergibt sich aus dem 5-fachen der Sportpauschale aus dem Jahr 2018. Für die Städte und Gemeinden bedeutet das:
Herford 901.330 Euro, Bünde 616.840 Euro, Löhne 538.565 Euro und Enger, Hiddenhausen, Kirchlengern, Rödinghausen, Spenge und Vlotho jeweils 300.000 Euro.
Die Förderung ist für die Sportvereine und nicht die Kommunen bestimmt. Die Mittelbereitstellung erfolgt nicht über die Kommunen, sondern direkt durch die NRW.BANK an die Vereine, nachdem die Staatskanzlei NRW „grünes Licht“ für das Investitionsvorhaben des Vereins gegeben hat.
Wenn Ihr Verein die o.g. Kriterien erfüllt, dann können Sie schon jetzt eine Projektskizze erstellen und die Höhe Ihres Bedarfs klären (Kosten- und Finanzierungsplan).
Der Verfahrensablauf in 2 Phasen dargestellt:
Phase 1:
Einreichung der Projektvorhaben ist seit dem 01.10.2019 im Förderportal des Landessportbundes NRW möglich. Auf dieser Grundlage erstellen die SSV/GSV - gemeinsam mit dem KSB Herford - eine priorisierte Vorschlagsliste. Vor Weitergabe der Liste an die Staatskanzlei wird eine Stellungnahme (Benehmen) der Kommunalverwaltung eingeholt. Die Projektauswahl der Staatskanzlei erfolgt auf Grundlage dieser Liste.
Phase 2:
Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte: Die Maßnahmenträger:innen (Vereine) werden dann über die Auswahlentscheidung informiert. Abschließend werden die Vereine aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Die "Bewilligungsbehörde" ist die NRW.BANK.
Trotz der umfangreichen Förderung durch das Land NRW kann der Sportverein weitere Zuschüsse innerhalb des gleichen "Investitionsvorhabens im Vereinsstättenbau" in Anspruch nehmen. Ergänzend zu einer möglichen Förderung durch die Stadt oder Gemeinde, kann auch der Kreis Herford einen Zuschuss gewähren. In der Regel können dies 15% bzw. bis zu 40.000,- Euro der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sein. Der Kreis Herford legt ebenfalls eine Mindestgrenze von 10.000,- Euro für die Investitionskosten fest (Sportförderrichtlinien des Kreises Herford, Pos. 10). Nähere Infos zur Förderung durch den Kreis Herford: Herr Wojahn, Tel. 05221 13-1402 oder E-Mail: r.wojahn(at)kreis-herford.de.
Förderprogramm 1000,- Euro für viele Projekte in acht Förderschwerpunkten
Was wäre, wenn Ihr Sportverein plötzlich 1000,- Euro bekäme? Der Titel "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" hat sich im organisierten Sport in Nordrhein-Westfalen (NRW) schon vor vielen Jahren etabliert. 1000 Sportvereine haben gute Projektideen, die sie mit 1000,- Euro fördern lassen können – ganz einfach! Im Jahr 2022 liegt die Gesamtsumme erneut bei 2.000.000,- Euro. Es werden nicht mehr nur Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen oder Kindertagesstätten gefördert. Viele Optionen stehen nun zur Auswahl. Da die Förderanträge nach Eingangsdatum geprüft und bewilligt werden, ist also Eile geboten.
Förderung von Projekten in 8 unterschiedlichen Bereichen
Sie sind ein gemeinnütziger Sportverein und sowohl Mitglied in einem Fachverband als auch im KSB Herford? Sie haben Interesse sich auf dieser Basis für das Landesprogramm zu bewerben? Folgende Bereiche werden 2022 wieder gefördert:
Eine Antragsstellung ist ab dem 30.03.2022 direkt beim Landessportbund (LSB) NRW über sein Förderportal möglich. Ihr Verein kann auch schon vor der Antragsstellung mit dem Projekt begonnen haben, das gesamte Jahr 2022 (01.01. bis 31.12.) gilt als Durchführungszeitraum. Jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein kann einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. Bitte unbedingt bei der Antragstellung berücksichtigen. Möchten Sie nun konkret wissen, ob Ihre Idee förderfähig ist?
Informationen erhalten Sie direkt beim LSB NRW unter 1000x1000(at)lsb.nrw oder Tel. 0203 7381-900. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne für eine Beratung zur Seite.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass unter dem Förderschwerpunkt „Integration“ selbstverständlich und ausdrücklich Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt und benötigte Materialien beschafft werden können. Diese können sich auf folgende Bereiche beziehen:
7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2021
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund (LSB) NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. Der LSB NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Vor dem Hintergrund der Pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.
Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.
Antragsverfahren 2021
Eine Antragstellung ist vom 15.03.2021 bis zum 09.06.2021 möglich. Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal werden die gleichen Zugangsdaten benötigt, wie für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne für eine Beratung zur Seite.
Sie haben eine tolle Idee für Ihren Sportverein und möchten diese auch so schnell es geht in die Tat umsetzen? Sie verfügen aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um zeitnah loszulegen? Mit den nachfolgend zusammengefassten Informationen möchte der KSB Herford Personen im sportlichen Ehrenamt unterstützen, die sich bislang nicht mit dem Thema Fremdfinanzierung, Mittelakquise oder Zuschüsse beschäftigt haben. Hier wird nicht auf das Thema "Marketing im Sport", wie z.B. das Trikotsponsoring der Jugendmannschaft durch ein Autohaus eingegangen, sondern vielmehr auf die Förderung durch öffentliche Mittelgeber.
Eine allgemeine Bezuschussung, um die Vereinskasse aufzubessern, ist dabei nicht möglich! Alle Förderungen beziehen sich dabei immer auf konkrete Vorhaben. Hinweis! Bitte bedenken Sie bei mehreren Mittelgebern, noch vor Beginn der Maßnahme, welche Finanzmittel sie wo und von wem einsetzen. Eine Überfinanzierung – also eine Finanzierung über die nachweisbaren Kosten – kann sich förderschädigend auswirken. Wer möchte schon im Falle einer Prüfung Finanzmittel zurückzahlen müssen?
In den neun Kommunen des Kreises Herford besteht eventuell vor Ort eine weitere Möglichkeit der Förderung. Hier kann sich ein Anruf im Rathaus zusätzlich lohnen (Fotos: "Sport im Park" im Bünder Steinmeisterpark).
Das Prozedere einer Förderung sieht meistens einen Antrag mit einer Beschreibung des Vorhabens und einen Kostenplan vor. Im Förderfall kann nach Abschluss der Maßnahme noch ein Nachweis über die tatsächlichen Kosten verpflichtend sein.
Welche Möglichkeiten einer Förderung haben Sie? Hier nur ein paar Beispiele:
Weitere bekannte und weniger bekannte Fördermöglichkeiten haben wir einmal hier als Download für Sie zusammengestellt. Sie haben weitere Fragen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten? Sprechen Sie uns gerne an - wir helfen Ihnen weiter!